ANMELDUNG

  • Nachdem Ihr Arzt Ergotherapie verordnet hat, können Sie Ihr Kind bei uns anmelden. Nehmen Sie dazu per Telefon oder Email mit uns Kontakt auf.
  • Leider haben wir momentan eine sehr lange Warteliste. Sie müssen mit bis zu einem Jahr Wartezeit rechnen.
  • Wir bestätigen Ihnen die Anmeldung und Aufnahme auf der Warteliste. Danach melden wir uns erst wieder, wenn für Ihr Kind ein Platz frei wird.
  • Handelt es sich um eine ergotherapeutische Abklärung, vermerken Sie das bitte deutlich. In diesem Fall sind die Wartefristen kürzer.
  • Bei einem angeborenen Leiden (IV Geburtsgebrechen) braucht es zuerst eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung.
  • Diese machen Sie selbst, meistens mit Unterstützung durch Ihren Arzt.
  • Ist das Geburtsgebrechen anerkannt, erfolgt die Kostengutsprache für Ergotherapie.

    Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Anmeldung in jedem Fall durch Sie geschehen muss, auch wenn die Verordnung direkt zu uns geschickt wurde. Wir melden uns erst, wenn ein Therapieplatz frei wird und Ihr Kind zuoberst auf der Warteliste ist.

KOSTENÜBERNAHME

Die Ergotherapie ist eine Leistung der Krankenkassen Grundversicherung. Damit die Versicherung die Kosten übernimmt, braucht es eine ärztliche Verordnung und die Kostengutsprache der Versicherung. Diese ist ermächtigt, die Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der ergotherapeutischen Behandlung zu prüfen. Zu Ihren Lasten gehen die Kosten bis zum Erreichen der Franchise und 10% Selbstbehalt.

Bei anerkannten angeborenen Leiden übernimmt die Invalidenversicherung bis zum 20. Lebensjahr die gesamten Behandlungskosten sowie allfällige Hilfsmittel.

Wir rechnen im Modus "tiers payant" mit den Versicherungen ab. Das bedeutet, wir senden die Rechnungen nicht an Sie, sondern direkt an die Versicherungen. Diese fordern anschliessend Franchise und Selbstbehalt von Ihnen zurück. Sie erhalten eine Kopie der Rechnung per verschlüsselten E-Mail Download.


TARIF KVG (und für Selbstzahler)

  • Der Tarif für ergotherapeutische Leistungen ist vertraglich geregelt und kann von uns nicht verändert werden.
  • Wir rechnen nach angebrochenen Viertelstunden ab.
  • Wir verrechnen verschiedene Tarifpositionen wie Behandlung, Vor- und Nachbereitung, Berichte, Telefonate, Hilfsmittelherstellung usw.
  • Der Taxpunktwert beträgt aktuell Fr. 1.10.

TARIFBEISPIEL

Der Taxpunktwert beträgt aktuell Fr. 1.10.
Eine Therapiesitzung entspricht 50 bis 60 Minuten Behandlung
und zusätzlich eine Viertelstunde Vor- und Nachbereitung.
Wir verrechnen:
  • 4 Viertelstunden Therapie: Fr. 105.60
  • 1 Viertelstunden Vor-/Nachb.: Fr. 19.80
  • Total: Fr. 125.40 

VERORDNUNGSFORMULAR


TARIF IVG / UVG

Für die Unfallversicherung und die Invalidenversicherung gelten andere Tarife. Wir rechnen im Fünfminuten-Takt ab und sämtliche Leistungen haben den selben Wert. 5 Minuten werden mit Fr. 9.15 vergütet. Eine Stunde Therapie und eine Viertelstunde Vor- und Nachbereitung ergeben Fr. 137.28. Die Totalbeträge werden gerundet.